

Gründstücksentwässerungsleitungen müssen regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden. Undichte Rohre und Kanäle entstehen durch verschiedene Einflüsse wie z.B. Risse, Wurzeleinwuchs oder Lageabweichungen.
In Bayern wird der zeitliche Abstand der Dichtsheitsprüfung durch die jeweilige Gemeinde oder Stadt geregelt. Dort muss auch das Prüfungsprotokoll vorgelegt werden.
Für unsere Bereiche Nürnberg | Fürth | Erlangen | Lauf | Bayreuth gibt es diese Auflage für wiederkehrende Überprüfung von Grundsücksentwässerungsanlagen
*nur Kanalinspektion und Kanalsanierung
Roth-Rohr-Reinigung GmbH & Co. KG
Schulstraße 30
95444 Bayreuth
Roth-Rohr-Reinigung GmbH & Co. KG
Wetzlarer Straße 27
90427 Nürnberg