Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfung von Hausanschlußleitungen

Bis 31.12.2015 ist die Prüfung und Sanierung von Anlagen der Grundstücksentwässerung ein „Muss”.  Die Zeit läuft.

Alle Grundstücksentwässerungsleitungen müssen bis zum 31.12.2015  auf Ihre Dichtheit überprüft werden. Dies ist gesetzlich so festgeschrieben. Hintergrund dafür, ist die Tatsache, dass ein großer Teil dieser Leitungen undicht sind, ungeklärtes Abwasser so nach außen dringt und das Grundwasser verunreinigt. Die Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen richtet sich nach den Vorschriften der Europanorm EN 1610. Dieser Norm sind Dichtheitsprüfungen künftig durch Druckbeaufschlagung mit Wasser, mit Luft oder durch Beaufschlagung mit einem Vakuum zulässig.

Unsere zertifizierten Fachkräfte führen alle Varianten der Dichtheitsprüfung für folgende Einsatzfälle durch:



  • Prüfung ganzer Haltungen
  • Prüfung einzelner Rohrverbindungen
  • Prüfung von Anschlußstutzen
  • Prüfung von Schachtbauwerken

Private und öffentliche Leitungen müssen laut Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) regelmäßig untersucht und auf Betriebssicherheit sowie Dichtigkeit getestet werden.

Die „Überwachungspflicht der Abwasserkanäle“ umfasst bis zum Jahre 2015 nicht nur die optische Kontrolle (wie sie z.B. mit Kamerasystemen realisiert wird), sondern auch eine echte Dichtigkeitsprüfung. Mit Hilfe unserer Spezialausrüstung sind wir in der Lage diese Prüfung durchzuführen, und Ihnen mit einer anerkannten Computeranalyse den geforderten „rechtlichen” Nachweis zu erbringen. Wir bieten Ihnen Rundum-Service aus einer Hand.

  • Inspektionen
  • Reinigung
  • Dichtheitsprüfungen
  • grabenlose Sanierungsmethoden
  • Schachtsanierungen

Dichheitsprüfung von Rohren und Kanälen

Gehen Sie auf Nummer sicher! Dichtheitsprüfung zur Vermeidung von nicht sachgemäßer Abfallentsorgung und Grundwasserverunreinigung.

Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist geregelt, dass für alle Abwasserleitungen bis zum Jahr 2015 eine Dichtheitsprüfung durchgeführt sein muss. Jeder Betreiber ist für seine Leitung verantwortlich, hat die Prüfung zu beauftragen, die Prüfprotokolle sicher zu verwahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. In der DIN 1986-3 sind die Fristen geregelt, wann die Erstprüfung und Wiederholungsprüfungen erforderlich sind.

Dichtheitsprüfungen
Jährlich versickern unzählige Millionen Liter von Abwasser durch undichte Kanäle. Die Schäden sind zwar unsichtbar aber dennoch immens. Kanäle sind bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen ein bisschen die Stiefkinder. Sie werden fast nur im Zuge von Unterhaltsarbeiten „mit”saniert. Die Qualität dieser Sanierungen wird bis jetzt aber nur selten auf Dichtheit geprüft. Auch wenn eine Reparaturstelle im Kanal gut aussieht, heißt das noch lange nicht, dass sie auch dicht ist. Die optische Inspektion kann über die Dichtheit eines Abwassersystems keine sichere Auskunft geben. Wir führen Prüfungen mittels Wasser- oder Luftdruck normgerecht für Sie durch und erstellen die erforderlichen Protokolle. Freuen Sie sich, denn sollte eine Leitung die Prüfung nicht bestehen, haben Sie mit uns gleich die Fachleute im Haus die professionelle Abhilfe schaffen.